Am 27. Mai 2024 hat die BaFin die neuen ZAG-MaRisk veröffentlicht, die sofort in Kraft treten. Diese Vorschriften betreffen Zahlungs- und E-Geld-Institute und erfordern eine sofortige Überprüfung und Anpassung der Geschäftsprozesse und Risikomanagementsysteme.
05.06.2024